Sachwalterschaft - Infoblatt

Die vom Zivilgesetzbuch geregelte Funktion des Sachwalters besteht darin, eine Person zu unterstützen/beizustehen oder zu vertreten, die ganz oder teilweise nicht mehr autonom handlungsfähig ist.

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Veröffentlichungsdatum

26.01.2026

Beschreibung

Die Sachwalterschaft ist ein in Italien (Gesetz Nr. 6/2004) verankertes Schutzinstrument für volljährige Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Beeinträchtigungen (physisch oder psychisch) ihre Interessen ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig wahrnehmen können. Ein vom Vormundschaftsrichter ernannter Sachwalter unterstützt die Person bei bürokratischen, vermögensrechtlichen oder gesundheitlichen Angelegenheiten, wobei die Selbstbestimmung und Würde des Betroffenen im Mittelpunkt stehen. 

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Veröffentlichungsdatum

26.01.2026

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Zuletzt aktualisiert: 09.04.2026, 09:06 Uhr

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