Die Sachwalterschaft ist ein in Italien (Gesetz Nr. 6/2004) verankertes Schutzinstrument für volljährige Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Beeinträchtigungen (physisch oder psychisch) ihre Interessen ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig wahrnehmen können. Ein vom Vormundschaftsrichter ernannter Sachwalter unterstützt die Person bei bürokratischen, vermögensrechtlichen oder gesundheitlichen Angelegenheiten, wobei die Selbstbestimmung und Würde des Betroffenen im Mittelpunkt stehen.