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Die Benutzungsgenehmigung muss nach Fertigstellung eines Bauvorhabens, für welches eine Baukonzession...
11.10.2022
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Die Benutzungsgenehmigung muss nach Fertigstellung eines Bauvorhabens, für welches eine Baukonzession ausgestellt wurde, bei der Gemeinde angefordert werden. Erst nach Ausstellung der Benützungsgenehmigung kann das Gebäude bezogen werden.
Die Bauarbeiten müssen innerhalb von 3 Jahren ab Meldung des Baubeginns abgeschlossen sein.
Zuletzt aktualisiert: 13.12.2024, 07:52 Uhr