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Das Dokument ist eine Ersatzerklärung zur Nutzung einer Wohnung für mindestens 184 Tage als Mitarbeiterunterkunft.
02.04.2026
Eine Person erklärt, dass die Wohnung als Mitarbeiterunterkunft für mindestens 184 Tage verwendet wird.
Es müssen Angaben zur Person, zur Wohnung und zu den Mitarbeitern gemacht werden.
Die Erklärung muss bis spätestens 30 Juni des Folgejahres eingereicht werden, sonst verliert man die mögliche Steuervergünstigung.
Zuletzt aktualisiert: 02.04.2026, 15:40 Uhr