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Das Dokument ist eine Ersatzerklärung zur Mitbenutzung einer angrenzenden Wohnung für steuerliche Zwecke in der Gemeinde Innichen.
Eine Person erklärt, dass sie eine angrenzende Wohnung zusammen mit ihrer Hauptwohnung nutzt.
Diese Erklärung dient dazu, eine Steuervergünstigung zu erhalten und muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden.
Die Person bestätigt, dass sie über den Datenschutz informiert wurde und dass bei Änderungen eine neue Erklärung notwendig ist.
Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 12:17 Uhr