Verordnung Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)

Die Gemeinde Innichen regelt mit dieser Verordnung die Immobiliensteuer (GIS) ab dem 1. Januar 2026, einschließlich Erleichterungen, Befreiungen und Sonderregelungen.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

02.02.2023

Beschreibung

Die Gemeinde Innichen legt fest, für welche Immobilien Steuererleichterungen oder Befreiungen gelten, z. B. bei unentgeltlicher Nutzung durch Verwandte oder bei Vermietung mit Wohnsitz.

Für leerstehende oder nicht genutzte Wohnungen gelten erhöhte Steuersätze, außer es liegen bestimmte soziale oder familiäre Gründe vor.

Die Steuerpflichtigen müssen alle relevanten Dokumente bis zum 30. Juni des Folgejahres einreichen, damit die Erleichterungen oder Befreiungen gültig sind.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

02.02.2023

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 17.03.2026, 09:30 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.