Die Gemeinde Innichen legt fest, für welche Immobilien Steuererleichterungen oder Befreiungen gelten, z. B. bei unentgeltlicher Nutzung durch Verwandte oder bei Vermietung mit Wohnsitz.
Für leerstehende oder nicht genutzte Wohnungen gelten erhöhte Steuersätze, außer es liegen bestimmte soziale oder familiäre Gründe vor.
Die Steuerpflichtigen müssen alle relevanten Dokumente bis zum 30. Juni des Folgejahres einreichen, damit die Erleichterungen oder Befreiungen gültig sind.