Grabungsarbeiten auf öffentlichen Flächen - Verordnung

Das Dokument ist eine zweisprachige Gemeindeverordnung über Regeln für Grabungsarbeiten auf öffentlichen Flächen in Innichen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

29.11.2004

Beschreibung

Wer auf öffentlichen Flächen graben will, muss mindestens 14 Tage vorher eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragen und genaue Angaben machen.

Es müssen Gebühren und eine Kaution bezahlt werden, und die Sicherheit der Bürger muss während der Arbeiten gewährleistet sein.

Nach den Arbeiten muss die Fläche fachgerecht wiederhergestellt werden, sonst drohen Strafen und die Gemeinde kann die Reparatur auf Kosten des Verursachers durchführen.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

29.11.2004

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Zuletzt aktualisiert: 04.08.2025, 09:14 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Müll

Materialsammlungen zum Thema Müll in der Gemeinde Innichen

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen