Josef-Resch-Haus

Das Josef-Resch-Haus befindet sich in Innichen/Hauptort in der Attostraße Nr. 4 (Haupteingang).  Für...

Themen

Beschreibung

Das Josef-Resch-Haus befindet sich in Innichen/Hauptort in der Attostraße Nr. 4 (Haupteingang).  Für die Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Theatervorführungen, Bälle, Vorträge, Versammlungen u.s.w.) können folgende Räume dieser öffentlichen Struktur genützt werden:

  • Reschsaal: 260 Sitzplätze
  • Vortragssaal: 90 Sitzplätze
  • Empore: 75 Sitzplätze
  • Mehrzwecksaal: 90 Sitzplätze

Das Fassungsvermögen ist wie folgt unterteilt:

  • 700 Personen mi Erdgeschoss
  • 150 Personen im Tiefgeschoss

Jeder der einen oder mehrere Räume des Hauses Benützen möchte, muss ein schriftliches Ansuchen an die Gemeindeverwaltung einreichen, wofür das dafür vorgesehene Formular ("Dienstleistungsvertrag") verwendet werden muss. Über die Genehmigung des Ansuchens entscheidet der Bürgermeister bzw. der zuständige Gemeindereferent, eventuell nach Rücksprache mit dem Gemeindeausschuss oder (in technischen Fragen) mit dem Hauswart.

ACHTUNG: Vormerkung der Räumlichkeiten im Josef-Resch-Haus können mündlich, telefonisch oder schriftlich (Bsp. via e-mail, Fax) vorgenommen werden und haben eine Gültigkeit von maximal 10 Arbeitstagen. Innerhalb dieser Frist muss ein offizielles, schriftliches Ansuchen vorgelegt oder via e-mail oder Fax zugeschickt werden, ansonsten kann die Vormerkung von Amtswegen vom Veranstaltungskalender gestrichen werden, um anderen Veranstaltungen Platz zu machen. Gelangt jedoch während der obgenannten Vormerkungszeit ein schriftliches Ansuchen eines anderen Antragstellers ein, so hat der schriftlich eingegangene Mietantrag gegenüber der einfachen Vormerkung Vorrang.

Gebühren

  • je nach Art der Veranstaltung, muss die diesbezügliche Gebühr für die Benützung der Räume des Hauses entrichtet werden
  • alle anfallenden Spesen für Reparatur, Reinigung, Brandschutz u.s.w.

Gebühren für die Benützung des Josef-Resch-Hauses


Voraussetzungen

  • es müssen die Vorschriften und Einschränkungen eingehalten werden, die im diesbezüglichen Regelement für die Benützung des Hauses enthalten sind
  • aus organisatorischen Gründen, muss das Ansuchen ("Dienstleistungsvertrag") mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden!

Antrag um Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Benützung des Josef-Resch-Hauses


Eingang - Entrata

   Eingang

Empore-Tribuna

  Empore

Reschsaal-Sala Resch

  Reschsaal

Reschsaal-Sala Resch

  Reschsaal

Vortragssaal-Sala Conferenze

  Vortragssaal

Mehrzwecksaal-Sala Polivalente

  Mehrzwecksaal

Zutrittsbeschränkungen

Uns sind keine Einschränkungen bekannt

Lageplan

ATTOSTRASSE 4, 39038 INNICHEN

Verantwortlich

Hermann Kiebacher

Hausmeister des Josef Resch Hauses

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 04.01.2024, 13:34 Uhr