Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 542/25 vom 19.11.2025 wurde der Beschluss Nr. 267/25 vom 16.05.2025 abgeändert. Für die Gemeinde Innichen gelten daher folgende Bestimmungen:
Voraussetzung für das Abo ist der meldeamtliche Wohnsitz des Fahrzeughalters in einer der Gemeinden Welsberg-Taisten, Niederdorf, Toblach, Innichen oder Sexten und es wird von jener Gemeinde ausgestellt, in der die Person ihren Wohnsitz hat.
Das Entgelt beträgt 50 Euro pro Fahrzeug und pro Jahr und muss vor Ausstellung mit den folgenden Zahlungsmitteln entrichtet werden:
• Bestätigung einer Überweisung mit dem Verwendungszweck: "Übergemeindliches Parkabo + Kennzeichen"
auf das Schatzamtskonto der jeweiligen Gemeinde.
Für Innichen:
Raiffeisen Landesbank Südtirol AG
IBAN: IT 91 Y 03493 11600 000302027208
Die Gültigkeit beträgt 1 (ein) Jahr ab Zahlungsdatum.
Im Fahrzeugschein muss als Besitzer der Antragsteller eingetragen sein. Daher ist dem Antrag eine Kopie des Scheines beizulegen. Pro Abo wird nur ein Kennzeichen eingetragen. Sollte das Fahrzeug auf eine Miet- oder Leasingfirma, bzw. betrieblich zugelassen sein, so muss diese, die private Nutzung desselben bestätigen.
Das Fahrzeug muss auf eine physische Person zugelassen sein, es muss sich um einen PKW, d.h. ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit höchstens neun Sitzplätzen einschließlich des Fahrersitzes handeln und es darf nicht betrieblich genutzt werden.
Fahrzeuge, die auf Betriebe oder Gesellschaften zugelassen sind, sind von dieser Regelung ausgeschlossen, mit
obengenannter Ausnahme, dass diese die private Nutzung ausdrücklich bestätigen.
Das Abo gilt auf allen blauen gebührenpflichtigen Parkplätzen der teilnehmenden Gemeinden für maximal 2 (zwei) Stunden zusammen mit ausgelegter Parkscheibe. Ausgenommen vom Abo ist in Innichen der Parkplatz Pflegplatz.
Zusätzlich gilt das Abo auf den folgenden Parkplätzen (ohne zusätzlich ausgelegte Parkscheibe) ganztägig:
Welsberg-Taisten:
Niederdorf:
- Parkplatz Bacher Eck
- Mitterling
Toblach:
- Toblacher See
- Parkplatz Drei-Zinnen-Blick
- Landrosee
- Parkplatz Ehrenberg (Friedhof)
- Parkplatz Maximilianstraße
- Parkplatz Mittelschule
- Parkplatz Bahnhof
Innichen:
Sexten:
- Parkplatz Postplatz
- Parkplatz „Karibik“ im Fischleintal
- „Musselplatz“ am Kreuzbergpass (ca. 200 Meter vor der Passhöhe rechts)
- Parkplatz Sportanlagen / Kletterhalle / Schwimmbad
- auf allen weißen und blauen Parkplätzen die mit Parkscheibe geregelt sind
Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen mit Schranken gilt das Abo nicht.
Für Personen ohne Jahresabo gelten die regulären Stundentarife.
In Innichen gilt außerdem: bei den Parkplätzen Pflegplatz, Haunold, in der M.-Hyronimus-Hueber-Straße und in der Ignaz-Mantinger-Straße sind jeweils die ersten 30 Minuten gratis. Beim Parkplatz In der Au ist die erste Stunde kostenlos. Beim Parkplatz in der Herzog-Tassilo-Straße sind die erste 3 (drei) Stunden kostenlos. Das Parkticket ist auch bei Inanspruchnahme der kostenlosen Parkzeit gut sichtbar im Fahrzeug anzubringen.
Bei Missbrauch wird das Park Abo eingezogen, annulliert und es erfolgt keine Rückerstattung des Entgeltes.
Ansuchen Ausstellung Parkabonnement für die Gemeinden Sexten, Innichen, Toblach, Niederdorf und Welsberg