Benutzungsgenehmigung

Die Benutzungsgenehmigung muss nach Fertigstellung eines Bauvorhabens, für welches eine Baukonzession...

Veröffentlichungsdatum:

11.10.2022

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1 Minute

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Die Benutzungsgenehmigung muss nach Fertigstellung eines Bauvorhabens, für welches eine Baukonzession ausgestellt wurde, bei der Gemeinde angefordert werden. Erst nach Ausstellung der Benützungsgenehmigung kann das Gebäude bezogen werden. 

Termine und Fristen

Die Bauarbeiten müssen innerhalb von 3 Jahren ab Meldung des Baubeginns abgeschlossen sein.

Gebühren

  • 1 Stempelmarke à Euro 16,00 für den Antrag und 1 Stempelmarke à Euro 16,00 für das Dokument
  • Sekretariatsgebühren Euro 25,00 für 1-2 Einheiten, Euro 50,00 für 3 und mehr Einheiten
  • siehe technischer Dienst

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Zuletzt aktualisiert: 23.02.2024, 11:51 Uhr

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