Brennholz

Jeder Innichner Bürger kann um kostenlose Aufarbeitung von Brennholz ansuchen. Die Ansuchen können das...

Veröffentlichungsdatum:

11.10.2022

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Jeder Innichner Bürger kann um kostenlose Aufarbeitung von Brennholz ansuchen. Die Ansuchen können das ganze Jahr über vorgelegt werden und sind im Gemeindesekretariat bei Frau Susanne Niederkofler erhältlich oder können hier in der Anlage heruntergeladen werden.

Voraussetzungen

a)  in der Gemeinde Innichen seinen/ihren meldeamtlichen Wohnsitz zu haben;
b)  nicht Eigentümer eines eigenen Waldes zu sein;
c)  das Brennholz für den eigenen Gebrauch zu verwenden und keine Gewinnabsichten zu verfolgen;
d)  die Aufarbeitung auf sein/ihr eigenes Risiko durchzuführen und die Gemeinde gänzlich von jedweder Verantwortung für Schäden und Unfälle, welche wer auch immer in Abhängigkeit von der Aufarbeitung erleidet, sowie von eventuellen Klagen wegen Nichtbeachtung der geltenden Gesetzgebung auf den Gebieten der Sicherheit, der Vorbeugung gegen Unfälle und Brände, der Hygiene, der Gesundheit, des Landschafts- und Umweltschutzes, und allem anderen, das mit der Ausübung der Tätigkeit zusammenhängt, zu entheben.

Wichtig:
Die Zuteilung erfolgt zwei Mal jährlich durch die örtliche Forstbehörde, u.z. in den Monaten Mai und September. Bei Dringlichkeit (Schadholz, u.ä.) kann die Zuteilung auch außerhalb der genannten Fristen erfolgen. In diesem Fall sind die Örtlichkeit und die Begründung der Dringlichkeit anzuführen.

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Zuletzt aktualisiert: 16.02.2024, 12:01 Uhr

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